Wer bezahlt was?
Die Frage „Wer bezahlt was?“ ist erst einmal schwer zu überblicken.
Viele Angehörige von Pflegebedürftigen wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen und an wen sie sich wenden müssen.
Deshalb stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne helfend zur Seite und verschaffen Ihnen hier einen Überblick:
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Krankenversicherung
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Pflegeversicherung
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Eigenanteil
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Sozialamt
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Übersicht der Pflegegrade und Pflegeleistungen
Krankenversicherung
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege (bis auf einen einmaligen Eigenanteil), wenn eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ des Hausarztes vorliegt.
Pflegeversicherung
Sobald eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Pflegekasse den Pflegegrad festgelegt hat, können Sie verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Zu unterscheiden sind Geldleistungen, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem.
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Grundpflege, für Hilfen bei der Haushaltsführung und finanziert Pflegehilfsmittel.
Auch die Verhinderungspflege wird für maximal 6 Wochen im Jahr von der Pflegeversicherung übernommen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für pflegerische Betreuung nach § 45b SGB XI in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
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Eigenanteil
Es kann eine finanzielle Lücke entstehen, die zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten für die ambulante Pflege liegt. Kommt es zu einem solchen Fall, sind die Pflegebedürftigen selbst in der Verantwortung. Sollte der Fall eintreten, dass Rente, Vermögen und finanzielle Rücklagen nicht ausreichen, können im Ausnahmefall auch Angehörige zur Finanzierung herangezogen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Unterhaltsansprüche pflegebedürftiger Eltern gegenüber ihren Kindern nur dann bestehen, wenn das jährliche Gesamteinkommen der Kinder jeweils mehr als 100.000 € brutto beträgt. Diese Regelung stellt sicher, dass finanzielle Belastungen angemessen aufgeteilt werden.
Sozialamt
Sind die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen erschöpft, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden. Dies erfolgt formlos über das zuständige Sozialamt und sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen, da die Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden.
Übersicht der Pflegegrade und Pflegeleistungen
Versicherte erhalten von ihrer Pflegekasse je nach Pflegegrad die folgenden Pflegeleistungen:
Pflegeleistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Pflegegeld (monatlich)
| – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistung
(monatlich)
Erhöhter Betrag seit 01.01.2022
| – | 796 €
| 1.497 €
| 1.859 €
| 2.299 €
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Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(monatlich)
| 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stand 2025
Wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, Unterstützung bei der Antragstellung oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne.