Unsere Leistungen im Überblick
Mit helfender Hand den Alltag meistern
Älter werden ist nicht leicht und die Angst davor, die eigenen vier Wände verlassen zu müssen, wiegt schwer. Doch keine Sorge. Mit unseren Leistungen in der ambulanten Pflege verhelfen wir Ihnen wieder zu mehr Lebensfreude und sorgen dafür, dass Ihre Lebensqualität nicht verloren geht. Bei unseren Pflegekräften sind Sie in guten Händen – und können Ihren Lebensabend dort genießen, wo Sie sich am wohlsten fühlen.
Damit Sie in Ihrem Alltag gut zurechtkommen und weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen können, übernehmen wir auf Wunsch und nach Bedarf bzw. ärztlicher Verordnung gerne folgende Leistungen:
Behandlungspflege
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin übernehmen wir die medizinische Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause, sei es nach einem Krankenhausaufenthalt oder im Rahmen einer vom Arzt verordneten Therapie. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Unsere qualifizierten Pflegekräfte sorgen mit umfassendem Fachwissen dafür, dass es Ihnen schnell wieder besser geht und tragen zu Ihrem Wohlbefinden bei.
Zu den Leistungen der Verordnung häuslicher Krankenpflege gehören unter anderem:
- Verabreichung von Medikamenten (auch Herrichten der Tagesdosierbox oder Wochendosierbox)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände
- Wundversorgung (Verbandswechsel im Rahmen einer Wundversorgung)
- Blutzuckermessungen und Insulingabe
- Blutdruckmessung
- Behandlung bei Dekubitus
- Inhalationen
- Katheterpflege
- Injektionen
- Trachealkanülen-Management
- Portversorgung
- und vieles mehr
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die elementaren Maßnahmen zur Erhaltung der körperliche Hygiene und Gesundheit.
Wir stehen Ihnen im Rahmen der Grundpflege mit folgenden Leistungen zur Seite:
Körperpflege
-
Große und kleine Morgentoilette
(Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden) - Hilfe beim An- und Auskleiden
- Darm- oder Blasenentleerung, Pflege bei der Katheterversorgung
- Zahnpflege
- Rasur
- Haarpflege
Ernährung
Wir achten auf eine ausgewogene Ernährung unserer Patient/innen. Auf Wunsch übernehmen wir auch den Einkauf und füllen den heimischen Kühlschrank.
- Aufwärmen und Anreichen von angelieferten Mahlzeiten
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondennahrung bei implantierter Magensonde
Mobilität
Wer morgens nicht allein aus dem Bett aufstehen kann, ist auf einen guten Pflegedienst angewiesen. Wir unterstützen Sie zur gewünschten Uhrzeit dabei, sich auf den Alltag vorzubereiten.
- Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung
- Unterstützung beim Toilettengang
- Hilfe beim Verlassen und/oder Wiederaufsuchen der Wohnung
Pflegerische Betreuung
nach § 45b SGB XI
Um Ihr Wohlbefinden zu steigern und Ihre Lebensqualität zu verbessern, übernehmen wir neben den pflegerischen Tätigkeiten weitere Aufgaben für Sie:
- Beschaffung von Hilfsmitteln und Medikamenten
- Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen
- Vermittlung eines Hausnotrufgeräts
- Einkäufe
- Spaziergänge
- Begleitung bei der Ausübung von Hobbys
Haushaltsführung
Jeder Mensch wünscht sich eine gepflegte und aufgeräumte Umgebung – nur so fühlt man sich in den eigenen vier Wänden wohl. Wenn Ihnen die Haushaltsführung nicht mehr so leicht von der Hand geht wie früher, übernehmen wir das für Sie:
- Wohnungsreinigung
- Blumen gießen
- Haustierbetreuung
- Wäscheservice

Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu gönnen. Wir springen ein und übernehmen vorübergehend die ambulante Pflege, wenn die Pflege durch Angehörige nicht sichergestellt werden kann. Dafür kann es viele Gründe geben: Der Angehörige braucht eine Auszeit, möchte endlich auch einmal Urlaub machen oder muß sich einer Operation unterziehen.
Kosten für die Verhinderungspflege
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Diese Zeit können Sie als private Pflegeperson entweder am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch nehmen – zum Beispiel auch stundenweise. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem Sie als Pflegeperson die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner/ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.
Haben Sie Fragen zur Verhinderungspflege? Rufen Sie uns an.
Beratungsbesuch
nach § 37,3 SGB XI
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, tauchen viele Fragen auf. Wie versorge ich meine/n Angehörigen am besten? Wo bekomme ich Unterstützung? Welche Leistungen kann und muss ich in Anspruch nehmen? Fragen, die wir in einem Beratungsgespräch gerne beantworten. Wir nehmen uns viel Zeit, hören genau zu und achten nicht nur auf die Wünsche und Bedürfnisse des/r Pflegebedürftigen, sondern auch auf die der pflegenden Angehörigen.
Unser Rat an pflegende Angehörige:
Unser Rat: Nutzen Sie das Gespräch, um sich über Ihre Ansprüche zu informieren. Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Menschen gar nicht wissen, was ihnen zusteht. Wenn Sie sich also überfordert oder allein gelassen fühlen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und helfen Ihnen, die Pflege Ihres Angehörigen optimal zu gestalten. Mit unserer Hilfe können Sie sich bestmöglich auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen einstellen.
Gut zu wissen
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, müssen Sie Ihrer Pflegekasse gegenüber nachweisen, dass Sie in regelmäßigen Abständen (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei höheren Pflegegraden einmal vierteljährlich) eine Beratung in Anspruch genommen haben. Können Sie dies nicht nachweisen, kann dies zu einer Kürzung des Pflegegeldes führen.
Ist der Beratungseinsatz für mich verpflichtend?
Wenn Sie als Pflegebedürftige/r Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten
(z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen.
Hier klicken um zu erfahren, ob und in welchen Intervallen ein Beratungseinsatz in Ihrem Fall verpflichtend ist:
Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld
- Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 halbjährlich (d.h. 2x im Jahr)
- Pflegegerad 4 und Pflegegrad 5 vierteljährlich (d.h. 4x im Jahr)
Personen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Dazu können sie bei ihrer Pflegekasse nachfragen.
Was passiert bei einem Beratungsbesuch?
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt: Der/Die Pflegeberater/in soll beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Hält der/die Berater/in die Situation für nicht gesichert, muss er/sie dies begründen. Er/Sie kann außerdem Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z.B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
- Die Möglichkeit, in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden
- Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z.B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z.B. Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.
Wenn Sie hierzu Fragen haben oder von Ihrer Pflegekasse eine Aufforderung zu einem Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin. Dieser findet natürlich bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. Das Gespräch ist für Sie kostenlos – die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung.

Pflegeberatungsbüro Hamburg-Nord
Für Menschen, die sich in Hamburg-Langenhorn Nord eine Pflegeberatung wünschen, bietet unser Pflegeteam Hamburg-Nord einen besonderen Service vor Ort: Wir beraten Sie persönlich zu allen Fragen der häuslichen Pflege und der Hauswirtschaft — von Leistungen, die Ihnen zustehen, bis hin zu Fragen der Pflegekosten. Gern können Sie vorab einen Gesprächstermin vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Beratungsbüro.
Unser Pflegeberatungsbüro finden Sie in der Tangstedter Landstraße 140 in 22415 Hamburg-Langenhorn Nord.
Ihr Ansprechpartner
Cihat Schenk
Telefon 040 78059466
Mobil 0176 32899145
E-Mail: c.schenk@delphin-hamburg.net
Öffnungszeiten
Montag — Freitag 10:00 Uhr – 14:00 Uhr